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TEXT 17

yuktāhāra-vihārasya
yukta-ceṣṭasya karmasu
yukta-svapnāvabodhasya
yogo bhavati duḥkha-hā

yukta — geregelt; āhāra — Essen; vihārasya — Erholung; yukta — geregelt; ceṣṭasya — von jemandem, der für seinen Unterhalt arbeitet; karmasu — bei der Erfüllung der Pflichten; yukta — geregelt; svapna-avabodhasya — Schlaf und Wachsein; yogaḥ — Ausübung von yoga; bhavati — wird; duḥkha-hā — Leiden vermindern.

Wer in seinen Gewohnheiten des Essens, Schlafens, Entspannens und Arbeitens maßvoll ist, kann alle materiellen Leiden lindern, indem er das yoga-System praktiziert.

ERLÄUTERUNG: Ein Übermaß an Essen, Schlaf, Verteidigung und Geschlechtsverkehr – was Bedürfnisse des Körpers sind – kann den Fortschritt auf dem Pfad des yoga behindern. Was das Essen betrifft, so kann es nur reguliert sein, wenn man es gewohnt ist, prasādam, geheiligte Nahrung, zu sich zu nehmen. Wie in der Bhagavad-gītā (9.26) beschrieben wird, kann man Śrī Kṛṣṇa Gemüse, Blumen, Früchte, Getreide, Milch usw. opfern. Auf diese Weise wird ein Mensch im Kṛṣṇa-Bewußtsein automatisch geschult, nichts zu sich zu nehmen, was nicht für die Ernährung des Menschen bestimmt ist und sich nicht in der Kategorie der Tugend befindet. Was das Schlafen betrifft, so ist ein Gottgeweihter immer sehr begierig, seine Pflichten im Kṛṣṇa-Bewußtsein zu erfüllen, und deshalb sieht er jede unnötig verschlafene Zeit als großen Verlust an. Für einen Kṛṣṇa-bewußten Menschen ist es unerträglich, auch nur eine Minute seines Lebens verstreichen zu lassen, ohne im Dienste Kṛṣṇas beschäftigt zu sein (avyartha-kālātvam). Deshalb beschränkt er seinen Schlaf auf ein Mindestmaß. Sein Vorbild in dieser Hinsicht ist Śrīla Rūpa Gosvāmī, der ständig im Dienste Kṛṣṇas beschäftigt war und nicht länger als zwei Stunden täglich schlafen konnte, und manchmal nicht einmal das. Und Ṭhākura Haridāsa dachte nicht daran, prasādam zu sich zu nehmen oder auch nur für einen Augenblick zu schlafen, bevor er nicht täglich auf seiner Gebetskette dreihunderttausendmal den Heiligen Namen gechantet hatte. Was Arbeit betrifft, so tut ein Kṛṣṇa- bewußter Mensch nichts, was nicht mit dem Interesse Kṛṣṇas verbunden ist, und daher sind seine Tätigkeiten immer reguliert und unberührt von Sinnenbefriedigung. Da jemand, der Kṛṣṇa-bewußt ist, kein Interesse an Sinnenbefriedigung hat, gibt es für ihn auch keinen materiellen Müßiggang. Und da er in seinem Handeln, Sprechen, Schlafen, Wachsein und allen anderen körperlichen Tätigkeiten reguliert ist, gibt es für ihn kein materielles Leid.

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