TEXT 64
rāga-dveṣa-vimuktais tu
viṣayān indriyaiś caran
ātma-vaśyair vidheyātmā
prasādam adhigacchati
rāga — Anhaftung; dveṣa — und Loslösung; vimuktaiḥ — von jenem, der frei wurde von; tu — aber; viṣayān — Sinnesobjekte; indriyaiḥ — durch die Sinne; caran — sich richtend nach; ātma-vaśyaiḥ — unter seiner Herrschaft; vidheya-ātmā — jemand, der geregelter Freiheit folgt; prasādam — die Barmherzigkeit des Herrn; adhigacchati — erlangt.
Wer aber von aller Anhaftung und Ablehnung frei ist und seine Sinne durch die regulierenden Prinzipien der Freiheit zu beherrschen vermag, erlangt die volle Barmherzigkeit des Herrn.
ERLÄUTERUNG: Es wurde bereits erklärt, daß man die Sinne durch einen künstlichen Vorgang vielleicht oberflächlich zu beherrschen vermag, daß aber immer die Möglichkeit besteht, wieder zu Fall zu kommen, solange die Sinne nicht im transzendentalen Dienst des Herrn beschäftigt sind. Auch wenn es so erscheinen mag, als sei ein völlig Kṛṣṇa-bewußter Mensch auf der Ebene der Sinne tätig, ist er dank seines Kṛṣṇa-Bewußtseins den Tätigkeiten der Sinne nicht verhaftet. Dem Kṛṣṇa-bewußten Menschen geht es um nichts anderes als darum, Kṛṣṇa zufriedenzustellen. Deshalb steht er zu aller Anhaftung und Loslösung in transzendentaler Stellung. Wenn Kṛṣṇa es wünscht, kann der Gottgeweihte alles tun, was gewöhnlich unangenehm wäre, und wenn Kṛṣṇa etwas nicht wünscht, so wird er es nicht tun, selbst wenn er es normalerweise zu seiner eigenen Befriedigung getan hätte. Deshalb steht es unter seiner Herrschaft, etwas zu tun oder nicht zu tun, denn er handelt nur gemäß den Anweisungen Kṛṣṇas. Dieses Bewußtsein ist die grundlose Barmherzigkeit des Herrn, die der Gottgeweihte trotz seiner Anhaftung an die Ebene der Sinne haben mag.