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TEXT 43

evaṁ buddheḥ paraṁ buddhvā
saṁstabhyātmānam ātmanā
jahi śatruṁ mahā-bāho
kāma-rūpaṁ durāsadam

evam — auf diese Weise; buddheḥ — der Intelligenz; param — übergeordnet; buddhvā — wissend; saṁstabhya — indem man festigt; ātmānam — den Geist; ātmanā — durch klare Intelligenz; jahi — besiege; śatrum — den Feind; mahā-bāho — o Starkarmiger; kāma-rūpam — in Form von Lust; durāsadam — gefährlich.

Wenn man also weiß, daß man zu den materiellen Sinnen, dem Geist und der Intelligenz transzendental ist, o starkarmiger Arjuna, sollte man den Geist durch klare spirituelle Intelligenz [Kṛṣṇa-Bewußtsein] festigen und so – durch spirituelle Stärke – diesen unersättlichen Feind, die Lust, bezwingen.

ERLÄUTERUNG: Das Dritte Kapitel der Bhagavad-gītā führt in seiner Schlußfolgerung zum Kṛṣṇa-Bewußtsein. Man erkennt sich als ewigen Diener der Höchsten Persönlichkeit Gottes, ohne die unpersönliche Leere als das endgültige Ziel zu betrachten. Im materiellen Leben wird man mit Sicherheit von lustvollen Neigungen und dem Wunsch nach Herrschaft über den Reichtum der materiellen Natur beeinflußt. Das Begehren nach Herrschaft und Sinnenbefriedigung sind die größten Feinde der bedingten Seele, doch durch die Stärke des Kṛṣṇa-Bewußtseins kann man die materiellen Sinne, den Geist und die Intelligenz beherrschen. Man sollte seine Arbeit und seine vorgeschriebenen Pflichten nicht unvermittelt aufgeben; vielmehr sollte man allmählich Kṛṣṇa-Bewußtsein entwickeln und so durch stetige Intelligenz, die auf die reine Identität gerichtet ist, eine transzendentale Stellung erreichen, wo man von den materiellen Sinnen und dem Geist nicht mehr beeinflußt wird. Das ist die Essenz dieses Kapitels. Philosophische Spekulationen und künstliche Versuche, die Sinne durch die sogenannte Übung von Yogastellungen zu beherrschen, können einem Menschen, der sich auf der unreifen Stufe der materiellen Existenz befindet, nicht helfen, spirituelles Leben zu erlangen. Er muß durch höhere Intelligenz im Kṛṣṇa-Bewußtsein geschult werden.

Hiermit enden die Bhaktivedanta-Erläuterungen zum Dritten Kapitel der Śrīmad Bhagavad-gītā mit dem Titel: „Karma-yoga“, die Ausübung vorgeschriebener Pflichten im Kṛṣṇa-Bewußtsein.

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