TEXT 61
īśvaraḥ sarva-bhūtānāṁ
hṛd-deśe ’rjuna tiṣṭhati
bhrāmayan sarva-bhūtāni
yantrārūḍhāni māyayā
īśvaraḥ — der Höchste Herr; sarva-bhūtānām — aller Lebewesen; hṛt- deśe — im Herzen befindlich; arjuna — o Arjuna; tiṣṭhati — weilt; bhrāmayan — veranlassend zu reisen; sarva-bhūtāni — alle Lebewesen; yantra — auf einer Maschine; ārūḍhani — sich befindend; māyayā — unter dem Einfluß der materiellen Energie.
Der Höchste Herr weilt im Herzen eines jeden, o Arjuna, und lenkt die Wege aller Lebewesen, die sich auf einer Maschine befinden, die aus materieller Energie besteht.
ERLÄUTERUNG: Arjuna war nicht allwissend, und seine Entscheidung, zu kämpfen oder nicht zu kämpfen, war daher auf seine begrenzte Sicht beschränkt. Śrī Kṛṣṇa erklärte, daß das individuelle Lebewesen nicht das ein und alles ist. Die Höchste Persönlichkeit Gottes, das heißt Er Selbst, Kṛṣṇa, befindet Sich als lokalisierte Überseele im Herzen und lenkt das Lebewesen. Nachdem das Lebewesen den Körper gewechselt hat, vergißt es seine vergangenen Taten, doch die Überseele bleibt als Kenner von Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft der Zeuge all seiner Tätigkeiten. Deshalb befinden sich alle Tätigkeiten der Lebewesen unter der Führung der Überseele. Das Lebewesen bekommt, was es verdient, und wird von einem materiellen Körper getragen, der unter der Anweisung der Überseele von der materiellen Energie geschaffen wird. Sobald ein Lebewesen in einen bestimmten Körper gesetzt wird, ist es gezwungen, im Banne dieser körperlichen Bedingungen zu handeln. Wer in einem schnellen Wagen sitzt, fährt schneller als jemand, der in einem langsameren sitzt, obwohl die Lebewesen, die Fahrer, gleich sind. Die materielle Natur fertigt nach der Anweisung der Höchsten Seele einem bestimmten Lebewesen einen bestimmten Körper an, so daß es seinen vergangenen Wünschen gemäß handeln kann. Das Lebewesen ist nicht unabhängig. Man sollte nicht denken, man sei von der Höchsten Persönlichkeit Gottes unabhängig. Das Individuum untersteht immer der Herrschaft des Herrn. Deshalb ist es die Pflicht des Individuums, sich zu ergeben, und so lautet auch die Unterweisung des nächsten Verses.